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Parkordnung Landschaftspark Behrenhoff

Herzlich willkommen im Landschaftspark Behrenhoff!

Der Landschaftspark Behrenhoff ist ein denkmalgeschütztes Kulturgut. Bitte helfen Sie mit, den Park als Ort der Kultur und Erholung zu erhalten!

Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr. Der Zutritt zu Zeiten gefährlicher Witterungsereignisse (starker Schneefall, Sturm, Hagel, Eisglätte o. ä.) ist nicht gestattet. Eine Verpflichtung der Gemeinde Behrenhoff zur Beleuchtung der Anlagen besteht nicht. Der Winterdienst wird durch die Gemeinde Behrenhoff nicht gewährleistet.

Die Benutzung des Parks muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Parkbesucher nicht gefährdet oder erheblich gestört werden.

Hunde sind im Park an der Leine zu führen und Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Es ist im Landschaftspark nicht gestattet:

  • mit Kraftfahrzeugen ohne gesonderte Erlaubnis zu fahren oder diese abzustellen
  • Lärm zu verursachen, der andere Parkbesucher unzumutbar stört. *
  • Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen
  • Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen
  • Schleuder-, Wurf- oder Schießgeräte zu benutzen *
  • zu Grillen, offene Feuer zu entzünden und zu unterhalten *

* Ausnahme bildet die Fläche der ehemaligen Schlossgärtnerei (Kulturpark) bei öffentlichen oder privat angemeldeten Veranstaltungen.

Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Gemeinde Behrenhoff weitere Informationen zum Park

Der Bürgermeister

Parkinventarliste Gernot Hübner 1992 – Nordteil
Parkinventarliste Gernot Hübner 1992 – Südteil
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